Die Landesregierung NRW hat am 29.9.2023 über eine angedachte weitere Fortentwicklung und Modernisierung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements berichtet. Mit Schreiben vom 7.11.2023 hat das Kommunalministerium NRW den Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen an den Landtag übersandt. Der Entwurf ist im Wesentlichen auf Änderungen/Erleichterungen von Verfahrensregelungen in der Gemeindeordnung zum Haushaltsausgleich und zur Haushaltsicherung ausgerichtet.

Es ist nicht auszuschließen, dass es im weiteren Verlauf auch zu Erleichterungen bezüglich der Inventur(vereinfachungen) kommt. Inhalt und Ablauf des Gesetzesänderungsverfahrens sowie etwaiger folgender ministerieller Änderungen der Kommunalhaushaltsverordnung bleiben daher abzuwarten. Das Gesetz soll Anfang 2024 beschlossen werden und rückwirkend zum 31.12.2023 gelten.

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