Die Übersicht gibt Informationen zur steuerlichen Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften in aus-gewählten Staaten (EU-Staaten, Japan, Kanada, Norwegen, Schweiz, Vereinigte Staaten).

Spalte 1 nennt den jeweiligen Staat.

Spalte 2 nennt die Höhe des Standardsatzes der Körperschaftsteuer (ohne Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften).

Spalte 3 nennt die Höhe der Steuern der nachgeordneten Gebietskörperschaften.

Spalte 4 nennt die tarifliche Gesamtbelastung mit Körperschaftsteuer, Gewerbeertragsteuer und vergleichbaren anderen Steuern des Zentralstaats und der nachgeordneten Gebietskörperschaften.

Spalte 5 nennt die Besteuerung und Art und Umfang der Entlastung der Dividenden beim Anteilseigner, bezogen auf eine in dem Staat ansässige natürliche Person (zur Vermeidung von Doppelbelastungen ausgeschütteter Gewinne).

Quelle: BMF, Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2018, Ausgabe 2019.

Steuerbelastung 2018 im internationalen Vergleich

Staaten Körperschaftsteuer des Zentralstaats (Standardsätze) Steuern der Gebiets-körperschaften Tarifliche Gesamtbelastung Besteuerung und Entlastungen beim Anteilseigner (natürliche, ansässige Person)
         
Belgien

29 %

20 % für die ersten 100.000 EUR Gewinn von kleinen und mittleren Unternehmen. Jeweils zzgl. "Krisenzuschlag" von 2 % des Steuerbetrags 29,58 % / 20,4 %
-- 29,58 % Abgeltungsteuer 30 % oder Option zur Steuerveranlagung
Bulgarien 10 % -- 10 % Abgeltungsteuer 5 %
Dänemark 22 % -- 22 % Kapitalertragsteuer 27 % auf Dividenden; bei Ausschüttungen bis 52.900 DKK Abgeltungswirkung, bei höheren Dividendeneinkünften 42 % Einkommensteuer unter Anrechnung der Kapitalertragsteuer
Deutschland

15 %

Zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 % des Steuerbetrags 15,83 %
14,06 % Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 401,84 % (gewogener Durchschnittshebesatz 2017) 29,89 % Abgeltungsteuer 25 % mit der Option zur Veranlagung, falls sich nach dem progressiven Steuersatz eine geringere Belastung ergibt
Estland

20 %

Gewinnausschüttungsteuer; 0 % bei Thesaurierung
-- 20 % Keine Besteuerung beim Anteilseigner
Finnland 20 % -- 20 %

Dividenden börsennotierter Kapitalgesellschaften sind zu 15 % steuerfrei und zu 85 % steuerpflichtig als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 30 % pauschaler Einkommensteuer für Einkünfte bis 30.000 EUR, 34 % für übersteigende Einkünfte.

Dividenden börsennotierter Kapitalgesellschaften sind zu 15 % steuerfrei und zu 85 % steuerpflichtig als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 30 % pauschaler Einkommensteuer für Einkünfte bis 30.000 EUR, 34 % für übersteigende Einkünfte. Dividenden nicht börsennotierter Kapitalgesellschaften sind bis zu 8 % des Beteiligungswerts des Anteilseigners zu 75 % steuerfrei und zu 25 % steuerpflichtig als Einkünfte aus Kapitalvermögen (s.o.). Der danach steuerfreie Anteil bleibt bis zu einer Höhe von jährlich 150.000 EUR steuerfrei und der übersteigende Betrag ist zu 85 % steuerpflichtig als Einkünfte aus Kapitalvermögen (s.o.). Übersteigen Dividenden die 8 %-Grenze, ist der übersteigende Betrag zu 25 % steuerfrei und zu 75 % steuerpflichtig als Erwerbseinkommen mit progressivem Steuertarif.
Frankreich

33,3 %

Zzgl. Sozialzuschlag von 3,3% der Körperschaftsteuer, soweit sie 763.000 EUR übersteigt, für Unternehmen mit jährlich mehr als 7,63 Mio. EUR Umsatz 34,43 % / 28 % ermäßigter Steuersatz für die ersten 500.000 EUR Gewinn.
-- 34,43 % Kapitalertragsteuer 12,8 % der Bruttodividende (30 % ein-schließlich Sozial-steuern); progressive Einkommensteuer auf 60 % der Dividende und 17,2 % Sozialsteuern auf die volle Bruttodividende unter Anrechnung der Kapitalertragsteuer
Griechenland 29 % -- 29 % Abgeltungsteuer 15 %
Irland

12,5 %

Für gewerbliches Einkommen

25 % für nichtgewerbliches Einkommen
-- 12,5 % Besteuerung beim Anteilseigner nach dem allgemeinen Tarif
Italien 24 % 3,9 % Lokale Steuer "IRAP" (Standardsatz); Bemessungsgrundlage ist – anders als bei der Staatssteuer – die Wertschöpfung, nicht der Gewinn; ein Teil der IRAP mindert als Betriebsausgaben die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer 27,9 % Abgeltungsteuer 26 %
Japan 23,4 % 9,89 % Einschließlich – bei Steuer des Zentralstaats – abzugsfähiger Gewerbesteuer (Business Tax, hier 7,18 %) und Zuschläge der Präfekturen und Gemeinden auf die Steuer des Zentralstaats (hier Durchschnittswert) 31,72 % Anrechnung von 5 % oder 10 % der Ausschüttung, abhängig vom Gesamteinkommen; ohne Einbeziehung der Steuergutschrift in das Einkommen; Sonderregelung: Streubesitzdividenden börsennotierter Gesellschaften können einer pauschalen Steuer von 20 % unterliegen
Kanada 15 % 11,5 % (Ontario) 26,5 % Die Bemessungsgrundlage beim Anteilseigner bildet die ausgeschüttete Dividende zzgl. eines Aufstockungsbetrags von 38 %; 6/11 dieses Aufstockungsbetrags werden auf die Einkommensteuer des Anteilseigners angerechnet
Kroatien

18 %

12% für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 3 Mio. HRW
-- 18 % Besteuerung beim Anteilseigner nach dem allgemeinen Tarif
Lettland

20 %

Ge...

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