Tz. 1643
Stand: EL 86 – ET: 05/2016
Gem § 15 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG stellen Tätigkeitsvergütungen oder Nutzungsentgelte, die eine untergeordnete Pers-Ges an den AE der übergeordneten Pers-Ges zahlt, bei diesem Sondervergütungen dar.
Die Regelung des § 50d Abs 10 EStG enthält keinen Verweis auf § 15 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG. Es stellt sich die Frage, ob auch im Falle der mehrstöckigen Pers-Ges die Qualifikation als Sondervergütung auf die DBA-Ebene durchschlägt.
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