Tz. 1607

Stand: EL 86 – ET: 05/2016

Das Problem soll anhand nachfolgendem Bsp erörtert werden:

 

Beispiel:

Die A-GmbH hält sämtliche Aktien der B-Luxemburg SA. Ferner hat sich die A-GmbH an der B mit einer stillen Beteiligung engeagiert, die weit über dem EK der B liegt. IRd Einkommensermittlung hat die A die von der B ausgeschütteten Dividenden sowie die von ihr bezogenen Gewinnanteile aus der stillen Beteiligung als schachtelbegünstigte Eink gem Art 20 Abs 2 S 3 DBA Luxemburg behandelt. Die St-Beh in Luxemburg haben auf die von der B ausgeschütteten Dividende wegen Umsetzung der Mutter-Tochter-R in dortiges Recht den ermäßigten Satz von 0 % KapSt angewandt. Auf die Gewinnanteile aus der stillen Beteiligung behielten sie eine Quellen-St von 10 % ein.

Die Gewinnanteile aus der stillen Beteiligung haben das stliche Ergebnis der B gemindert. Die einbehaltene Quellen-St auf die Gewinnanteile aus der stillen Beteiligung ist definitiv entstanden.

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