Tz. 1580
Stand: EL 86 – ET: 05/2016
Zur abkommensrechtlichen Behandlung bei Nutzung einer geschäftsleitenden Holding hat der BFH in einem Urt v 19.12.2007 (s Urt des BFH v 19.12.2007, BFH/NV 2008, 893) – allerdings nur in einem sog obiter dictum – angedeutet, dass bei der Verwaltung von zwei und mehr Beteiligungen (uU) eine originäre gew Betätigung vorliegen könnte.
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