Tz. 980g

Stand: EL 96 – ET: 06/2019

Ein immaterieller Wert wird in den OECD-GL 2017 Rn 6.6. als etwas bezeichnet,

  • das weder ein materieller Vermögenswert noch eine Finanz-Anlage ist,
  • das im Eigentum einer Pers stehen oder von ihr kontrolliert werden kann,
  • das Gegenstand eines Geschäftsvorfalls sein kann und
  • dessen Übertragung oder Überlassung zur Nutzung zwischen fremden Dritten vergütet würde.

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