Tz. 837

Stand: EL 80 – ET: 04/2014

a) Behandlung bei Personenunternehmen

Bei Personenunternehmen als Darlehensgeber stellt sich die Frage, ob § 3c Abs 2 EStG anzuwenden ist, weil in diesem Fall die Aufwendungen ganz oder tw mit den aus der ausl Kap-Ges erwarteten Eink des Gesellschafters (GA/Dividende) zusammenhängen. Soweit die Überlassung dagegen entgeltlich, dh zu fremdüblichen Konditionen erfolgt, ist § 3c Abs 2 EStG nicht anwendbar, weil die Aufwendungen hier in erster Linie mit den erwarteten oder erzielten Zinsen und nicht mit möglichen Dividenden in Zusammenhang stehen.

Wegen Einzelheiten s § 3c EStG Tz 55ff, für die Ebene der Kap-Ges s § 8b KStG Tz 243 sowie zur aktuellen Entwicklung s Schr des BMF v 23.10.2013 (BStBl I 2013, 1269).

b) Behandlung bei der Körperschaftsteuer

Hierzu s § 8b KStG Tz 214ff.

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