Rz. 55

§ 3c Abs. 2 S. 2 bis 5 EStG statuiert ein teilweises Abzugsverbot für Betriebsvermögensminderungen oder Betriebsausgaben im Zusammenhang mit nicht fremdüblichen Darlehensforderungen eines zu mehr als 25 % beteiligten Gesellschafters sowie für ähnliche näher bezeichnete Sachverhalte.

 

Rz. 56

Die Neuregelungen sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[1] Die Minderung der objektiven Leistungsfähigkeit wird gerechtfertigt durch den Zweck, mögliche (und ggf. auch missbräuchliche) Umgehungen mittels eines Gesellschafterdarlehens in typisierender Weise zu verhindern.

Die entsprechende Regelung in § 8b Abs. 3 S. 4ff. KStG hat der BFH als verfassungsgemäß angesehen.[2]

[1] Pung, in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, § 3c EStG Rz. 87; differenzierend Desens, in H/H/R, EStG/KStG, § 3c EStG Rz. 11; a. A. Ditz/Quilitzsch, DStR 2015, 545, 547.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge