Tz. 556
Stand: EL 79 – ET: 12/2013
Neben dem bereits geschilderten Problem der sog schleichenden Funktionsverlagerung stellt sich in der Praxis das Problem, ob überhaupt in den von der Wirtschaft aufgezeigten Fällen der zusätzlichen Produktionsaufnahme tats keine "Einschr der bisherigen Geschäftstätigkeit" iSv § 1 Abs 4 S 1 AStG erfolgt. Aktuelle Prüfungen zB bei Automobilzulieferern zeigen, dass häufig sowohl die Akquisition, die Vorserien- bzw Musterfertigung und die anschl Generalabnahme durch den Pkw-Hersteller noch im Inl erfolgt und erst anschl für die eigentliche Serienfertigung das neue Werk (= die neue TG) im Ausl gegründet wird.
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