Tz. 134

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

§ 1 AStG könnte grds im Hinblick auf die Regelung des § 10 AStG auch in den Fällen der Ermittlung eines Hinzurechnungsbetrags bei einer ausl Zwischengesellschaft iSv § 7 AStG zur Anwendung kommen.

 

Beispiel:

Eine schweizerische Finanzierungsgesellschaft gewährt einer aktiven, ebenfalls in der Schweiz ansässigen Konzerngesellschaft einen zinsverbilligten Kredit.

Nach der Rspr (s Urt des BFH v 20.04.1998, BStBl II 1988, 868) ist aber § 1 AStG bei einem reinen Ausl-Bezug nicht anwendbar. Hiernach findet § 1 AStG auf die Ermittlung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Eink keine Anwendung, wenn die Zwischengesellschaft, was die Regel sein wird, nur Geschäftsbeziehungen "im" Ausl oder zum Inl unterhält.

 

Tz. 135

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

vorläufig frei

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge