Tz. 7

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

Die Auswirkungen der Prüfungsstufen sind vielfältig. Zu nennen sind ua folgende Gesichtspunkte:

Die einzelnen Prüfungsstufen führen zu unterschiedlichen Wertansätzen (Tw, gW, Fremdvergleichspreis);
die Tatbestände der Korrekturvorschriften weichen voneinander ab (zB gesellschaftsrechtliche Veranlassung von vGA, schuldrechtliche Beziehungen bei § 1 AStG);
die für eine Korrektur notwendigen "Mindestbeteiligungen" weichen voneinander ab;
hinsichtlich spezifischer Fallkonstellationen der 1. oder 3. Prüfungsstufe können sich abkommensrechtliche oder europarechtliche Probleme ergeben (s Tz 80 zur Sperrwirkung des Art 9 OECD-MA bei formellen vGA und s Tz 188 zur Europarechtswidrigkeit des § 1 AStG).

Daher sind im Regelfall alle Prüfungsschritte nacheinander abzuarbeiten. Einzelheiten sind bei den jeweiligen Fallgruppen im ersten Abschn erläutert.

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