Wie im Beispiel unter III.1 geschildert sollte direkt zu Beginn der Tätigkeit eine genaue Dokumentation aller Anschaffungen für die Tätigkeit als Influencer erfolgen. Ebenfalls kann es zur möglichen Bestimmung des Beginns der unternehmerischen Tätigkeit ratsam sein, gestreamte Inhalte digital zu sichern. Aufgrund der Schnelllebigkeit, kann der Übergang von einer zunächst nur privat als Hobby zum Spaß ausgeübten Tätigkeit zur teilweise sehr hohen Einkunftserzielung innerhalb kürzester Zeit erfolgen. Denn aus Sicht der Autoren bedürfen gewisse in Zusammenhang mit der Frage der Liebhaberei bisher herangezogene Grundsätze einer Überprüfung. So sind exemplarisch die in H 15.3 EStH genannten Rechtsprechungen zu Anlaufverlusten nicht in jedem Fall auf Influencer übertragbar. Auch wenn es zunächst sehr unwahrscheinlich erscheint, dass jemand mit aus objektiver Sicht unnützen Videos Gewinne erzielen kann, könnte aufgrund eines temporären Hypes oder nicht genau bestimmbarer Faktoren genau dieses Video viral gehen und dem Influencer Einnahmen bescheren.

Liebhaberei: Dennoch ist dem Thema der Liebhaberei im Bereich der Influencer eine hohe Bedeutung beizumessen. Vor allem im Lifestyle-Bereich vermischen sich private Interessen teilweise stark mit der Tätigkeit als Influencer. Bevor also Kosten für die Katze, die Wohnzimmereinrichtung, das Badezimmer, die Schminke, die Hochzeitsreise und den täglichen Nahrungsbedarf als Betriebsausgabe gebucht werden, sollte ein genauer Bezug zu der Einkunftserzielung geprüft und dokumentiert werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge