Servitization ist bereits in vielen Industrien angekommen. In Abb. 6 sind einige Leistungsangebote vom Druckerhersteller XEROX, vom LKW-Hersteller MAN und vom Maschinen- und Anlagenbauer General Electric zusammengefasst. Auch das "Power-by-the-hour"-Angebot von Rolls Royce ist aufgeführt. Dieses ist mittlerweile in der Öffentlichkeit sehr bekannt und wird oft zitiert. Das Geschäftsmodell entspricht der oben ausführlich beschriebenen Phase 4, d. h. dem eines Anbieters von integrierten Lösungen. Damit vollzieht der bisherige Triebwerkhersteller Rolls Royce den Sprung vom reinen Maschinenhersteller hin zum Dienstleistungsanbieter. So verkauft der Hersteller seine Triebwerke nicht, sondern lässt seine Kunden für die jeweilige Leistung des Triebwerks stündlich zahlen, im bereits angesprochenen Sinne "Leistungsversprechen je genutzter Flugstunde".

Abb. 6: Beispiele zur Servitization in unterschiedlichen Industrien[1]

Demzufolge bleibt das Triebwerk Eigentum von Rolls Royce und die Fluggesellschaften zahlen nur für die Dienstleistung, welche das Triebwerk erbringt. Rolls Royce sorgt mit vollumfänglicher Wartung und permanenter Leistungsüberwachung für vertragsgemäße Performance über die gesamte Lebensdauer. Total Care "…hilft Kunden, Kapitalausgaben in Betriebsausgaben zu wandeln und von signifikanten Fixkosten für Triebwerkswartung zu variablen Kosten überzugehen."[2] Aus Sicht von Rolls Royce sichert dieses neue Geschäftsmodell einen kontinuierlichen Erlösstrom, kontinuierliche Innovationen und Produktverbesserungen (durch das kontinuierliche Sammeln von Betriebsdaten,[3]). Dies erfordert allerdings seitens des Anbieters ausgeprägte digitale Kompetenzen. So sind Machine Learning, Künstliche Intelligenz und Predictive-Maintanance-Modelle durch Rolls Royce zu realisieren und beim Kunden auch eine ausgeprägte Sensorik sowie eine Echtzeitdatenübertragung zu etablieren. Dies können immer noch viele Endkunden, d. h. Fluggesellschaften, nicht realisieren[4].

[1] Selbst erstellt auf Basis von DHL Trend Research, 2018.
[2] Nagel & Nagel, 2019.
[3] Vgl. Nagel & Nagel, 2019.
[4] Vgl. Nagel & Nagel, 2019.

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