Begriff

Die Hypothek ist, wie die Grundschuld, ein sog. Grundpfandrecht. Ein Grundpfand auf dem Grundstück, ganz unabhängig davon, wer Eigentümer des Grundstücks ist und wer Inhaber der Grundpfandbestellung zugrundeliegenden Forderung ist. Eine Hypothek kann einem Gläubiger nur bestellt werden, wenn diesem eine Forderung zusteht. Die Hypothek steht und fällt also mit der ihr zu Grunde liegenden Forderung eines Gläubigers. Das ist wichtig zu wissen, insbesondere, wenn es um die Übertragung einer Hypothek geht. Sie unterscheidet sich hierin von der Grundschuld, diese ist forderungsunabhängig und kann damit auch weiter übertragen werden, selbst wenn die zu sichernde Forderung nicht mehr besteht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge