(1) Das Leistungsbild Bauvermessung umfasst[1] [Bis 31.12.2020: kann] die Vermessungsleistungen für den Bau und die abschließende Bestandsdokumentation von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen [Bis 31.12.2020: umfassen] [2].
(2) Die Grundleistungen werden[3] [Bis 31.12.2020: können] in fünf Leistungsphasen zusammengefasst und wie folgt in Prozentsätzen der Honorare der Nummer 1.4.8 Absatz 2 bewertet [Bis 31.12.2020: werden] [4]:
1. |
für die Leistungsphase 1 (Baugeometrische Beratung) mit 2 Prozent, |
2. |
für die Leistungsphase 2 (Absteckungsunterlagen) mit 5 Prozent, |
3. |
für die Leistungsphase 3 (Bauvorbereitende Vermessung) mit 16 Prozent, |
4. |
für die Leistungsphase 4 (Bauausführungsvermessung) mit 62 Prozent, |
5. |
für die Leistungsphase 5 (Vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung) mit 15 Prozent. |
(3) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:[5] [Bis 31.12.2020: Das Leistungsbild kann sich wie folgt zusammensetzen:]
Grundleistungen | Besondere Leistungen | ||||||||||||||||||||||||||
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1. Baugeometrische Beratung | |||||||||||||||||||||||||||
|
|
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2. Absteckungsunterlagen | |||||||||||||||||||||||||||
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3. Bauvorbereitende Vermessung | |||||||||||||||||||||||||||
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4. Bauausführungsvermessung | |||||||||||||||||||||||||||
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5. Vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung | |||||||||||||||||||||||||||
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(4) Die Leistungsphase 4 ist abweichend von Absatz 2 bei Gebäuden mit 45 bis 62 Prozent zu bewerten.
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