Das Local File dient als Ergänzung zum Master File. Allgemein erforderliche Aufzeichnungen gem. § 4 Abs. 1 GAufzV sind eine Sachverhaltsdokumentation (§ 1 Abs. 2 GAufzV) bestehend aus relevanten Informationen zu Beteiligungsverhältnissen, den Geschäftsbetrieb und den Organisationsaufbau (Nr. 1); Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen (Nr. 2); Funktions- und Risikoanalyse (Nr. 3) sowie eine Angemessenheitsdokumentation bzw. Verrechnungspreisanalyse (Nr. 4; § 1 Abs. 3 GAufzV).
Im Zusammenhang mit der Nutzung und Übertragung von immateriellen Vermögenswerten ergeben sich besondere Dokumentationspflichten: z.B. für die Auflistung der wesentlichen immateriellen Werte, die dem Steuerpflichtigen gehören und die er im Rahmen seiner Geschäftsbeziehungen nutzt oder zur Nutzung überlässt. Zusätzlich soll durch eine Funktions- und Risikoanalyse die Nutzung der immateriellen Vermögenswerte im Unternehmenskontext dargestellt werden.
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