Verrechnungspreisleitlinien in Italien - jetzt reagieren

Die Ende 2020 veröffentlichten Dokumentationsvorschriften zu Verrechnungspreisen in Italien verankerten die Empfehlungen der OECD im nationalen Recht. Die ergänzenden Verrechnungspreisrichtlinien vom September 2021 sowie ein Aufruf zu einer Konsultation mit dem italienischen Finanzamt sollten Unsicherheiten beseitigen. Dadurch ergibt sich ein zusätzlicher Handlungsbedarf, dessen Nichtbeachtung zu Strafen in Italien führen kann.

Neue Richtlinien setzen Unternehmen unter Zeitdruck

Grundsätzlich folgt Italien bei der Dokumentation grenzüberschreitender Transaktionen dem Trend, die Ergänzungen und Entwicklungen innerhalb der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien 2017 der letzten Jahre auch im nationalen Recht zu implementieren. Parallel sind jedoch auch nationale Vorschriften und Besonderheiten zu beachten, die Unternehmen in Italien vor Hürden stellen können.

Am 23. November 2020 wurden zunächst neue Dokumentationsvorschriften zu Verrechnungspreisen veröffentlicht. Mit weiteren Richtlinien der italienischen Finanzbehörden vom 20. September 2021 folgte eine Klarstellung zu einzelnen Voraussetzungen und Anforderungen, zu der ebenfalls bis zum 12. Oktober 2021 zu einer öffentlichen Anhörung aufgerufen wurde. In der Praxis bedeutet dies, dass als Schutz vor Strafen zum einen spezifische Neuerungen in kurzer Zeit umgesetzt werden müssen, zum anderen jedoch aktuell noch Unsicherheiten bestehen aufgrund noch ausstehender Würdigung der Konsultation bei gleichzeitig in Kürze auslaufender Frist für die Fertigstellung von Dokumentation für das Wirtschaftsjahr 2020.

Insbesondere die Anforderung an die Unternehmen, eine elektronische Signatur eines Verfügungsberechtigten mit Datumsnachweis in die Dokumentationen einzufügen, ist hervorzuheben. Aktuell wäre die Frist der 30. November 2021 für das Wirtschaftsjahr 2020, falls dieses dem Kalenderjahr entspricht. Damit verbunden ist die Aufforderung, die neuen Anforderungen zeitnah innerhalb weniger Wochen umzusetzen.

Neue Anforderungen und Voraussetzungen für italienische Steuerpflichtige

Die Erstellung des Local Files in italienischer Sprache ist verpflichtend. Darüber hinaus wurden die Anforderungen an Inhalte des Local Files und Master Files erweitert. Dies umfasst nicht abschließend die folgenden Empfehlungen der OECD:

  • Vollumfängliche Darstellung der Wertschöpfungskette und der Funktionen und Risiken
  • Abbildung der Organisationsstruktur des Unternehmens/ der Unternehmensgruppe
  • Verwendung aktueller Benchmark-Studien für die Angemessenheitsanalyse
  • Beschreibung der volkswirtschaftlichen Faktoren und Marktbedingungen
  • Abbildung aller relevanter konzerninterner Transaktionen (insbesondere sind hierbei immaterielle Wirtschaftsgüter und Finanztransaktionen zu nennen)
  • Dokumentation von Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung mit dem vereinfachten Ansatz der OECD
  • Auflistung konzerninterner Verträge im Local File

Grundsätzlich müssen die Informationen jährlich aktualisiert werden. Erleichterungen für kleine Unternehmen sind vorgesehen.

Konsultation mit den italienischen Finanzbehörden

Eine Antwort der italienischen Finanzbehörden auf die Anhörungsphase steht mit Stand Ende Oktober noch aus. Es ist zu hoffen, dass vor diesem Hintergrund bis zum Ende November den Unternehmen noch Erleichterungen zugesprochen werden.

Insgesamt erfordern die Richtlinien das unmittelbare Tätigwerden der Unternehmen, um die wichtigen Vorteile der Strafbefreiungen zu erhalten. Unternehmen und Berater sind dringend gefordert, die Informationen und Inhalte der Verrechnungspreis-Dokumentationen auf Ihre Aktualität und Vollständigkeit zu überprüfen. Letztendlich ist hierbei neben der italienischen Sprache auch die digitale Signatur der Geschäftsleitung mit Erstellungszeitpunkt zu beachten.