(1) In die Bilanz dürfen nicht als Aktivposten aufgenommen werden:
1. |
Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens, |
2. |
Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals und |
3. |
Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen. |
(2[2]) 1Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden. 2Nicht aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
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