Die Grundsteuer wird fällig
1. |
am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt, |
2. |
am 15. Februar und am 15. August mit je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen