Um in einem steuerlichen Massenverfahren die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens transparent und effizient gestalten zu können, muss die Bewertungssystematik für den Grundbesitz weitgehend vereinfacht und aufgrund zur Verfügung stehender Datengrundlagen möglichst vollautomatisiert abgewickelt werden. Dies wird im Einzelnen durch eine automationsfreundliche Ausgestaltung des Bewertungsverfahrens insbesondere wie folgt erreicht:

  • Zur Vereinheitlichung der land- und forstwirtschaftlichen Bewertung in den alten und neuen Bundesländern erstreckt sich zum einen die wirtschaftliche Einheit "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" künftig nicht mehr auf den Wohnteil.
  • Die übrigen Grundstrukturen des bisherigen Rechts in Form der Vermögensart, die Definition der wirtschaftlichen Einheit "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft", die Abgrenzungskriterien hierzu und die bewährte Gliederung des Betriebs in Nutzungen bleiben erhalten.
  • Die Bewertung der wirtschaftlichen Einheit "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" erfolgt bundeseinheitlich nach dem Eigentümerprinzip auf der Basis des amtlichen Liegenschaftskatasters in Form einer standardisierten Bewertung der Flächen und ggf. der vorhandenen Hofstellen mit einem typisierenden Ertragswert.
  • Unmittelbar für jede Nutzung wird ein Reinertrag ermittelt. Auf eine vergleichende Bewertung und deren umfangreiche Ermittlungen wird verzichtet. Den unterschiedlichen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsformen (landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich, weinbaulich, gärtnerisch) werden Bewertungsfaktoren zugeordnet, die den durchschnittlichen Ertrag je Flächeneinheit widerspiegeln. Die jeweilige Grundstücksfläche der jeweiligen Nutzung wird mit dem Bewertungsfaktor multipliziert, sodass sich der Reinertrag der individuell genutzten land- und forstwirtschaftlichen Fläche ergibt. Die Summe aus allen Reinerträgen der jeweiligen Nutzungen wird anschließend kapitalisiert und ergibt den Grundsteuerwert.
 
Hinweis

Testbetriebe beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Die Ableitung der Ertragswertansätze erfolgt – soweit als möglich – aus den durchschnittlichen Ertragsverhältnissen der Testbetriebe beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für Deutschland. Dadurch kann bei jeder Hauptfeststellung auf kontinuierliche Daten zurückgegriffen werden.

[1] Vgl. BT-Drs. 19/11085 S. 98 f.

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