FinMin Bayern, 26.6.2018, 36 - S 4505 - 1/3

Anzahl der Erwerbsvorgänge beim Erwerb von Miteigentumsanteilen von Eheleuten durch Eheleute

Ergänzung der koordinierten Erlasse der Länder Erlass vom 15.5.2008, 36 – S 4505 – 024 – 17241/08

Der o.g. Bezugserlass wird im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder wie folgt geändert:

Das bisherige Beispiel 3 wird in Beispiel 3.1 umbenannt und dahinter das neue Beispiel 3.2 ergänzt:

Beispiel 3.2:

Die Ehegatten A und B sind je zur Hälfte Eigentümer eines Grundstücks. Sie übertragen das Grundstück zu einem Kaufpreis von insgesamt 10.000 EUR auf die Eheleute C und D. Im notariell beurkundeten Kaufvertrag wird ausdrücklich vereinbart, dass A seinen hälftigen Miteigentumsanteil zu je ein Halb auf C und D und B seinen hälftigen Miteigentumsanteil zu je ein Halb auf C und D überträgt. Sämtliche Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Es liegen vier Erwerbsvorgänge vor. Die Eheleute C und D erhalten je ein Viertel von den Veräußerer-Ehegatten A und B. Die Freigrenze des § 3 Nr. 1 GrEStG kommt bei jedem Erwerbsvorgang zur Anwendung, weil die Gegenleistung mit jeweils 2.500 EUR die Freigrenze nicht übersteigt.

 

Normenkette

GrEStG § 3 Nr. 1

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