Begriff

Stellt der Geschäftsführer oder ein Gläubiger der GmbH beim Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und wird dieses Verfahren eröffnet, hat die GmbH nur noch beschränkte Handlungsmöglichkeiten. Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der das weitere Verfahren bestimmt, Sanierungsmaßnahmen prüft und ggf. das Insolvenzverfahren durchführt und die GmbH abwickelt.

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