Mit einer Pensionszusage kann die GmbH ihren Geschäftsführern oder ihren leitenden Angestellten die rechtsverbindliche Zusage geben, dass nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst Ansprüche auf Versorgungsbezüge bestehen. Zugesagt werden können ein Altersruhegeld, eine Rente wegen Berufsunfähigkeit bzw. im Falle des Todes eine Hinterbliebenenversorgung.
Gesetzliche Regelungen finden sich in 6a EStG. Verwaltungsanweisungen und einschlägige Erläuterungen finden sich in BMF, Schreiben v. 13.12.2012, IV C 6 – S 2176/07/10007, BMF, Schreiben v. 3.1.2007, IV C 5 – S 2333 – 105/06 und BMF, Schreiben v. 14.5.1999, IV C 6 – S 2742 – 9/99.
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