Automatisch steuerschädliche Veräußerung: Gesellschafter, die durch Kapitalerhöhung aufgenommen worden sind und zunächst davon ausgehen, dass ihre Leistung auf Stammeinlage und Agio dem gemeinen Wert der erhaltenen Beteiligung entspricht, werden jedoch keine Erklärung abgeben. Folglich kommt es aufgrund der Fiktion des § 22 Abs. 3 S. 2 UmwStG automatisch zu einer steuerschädlichen Veräußerung.

Beraterhinweis Es bietet sich daher eine vertragliche Regelung an, welche die Erfüllung der Nachweispflicht vorsorglich dem Altgesellschafter auferlegt.

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