Soll oder kann kein angemessenes Agio geleistet werden, kann die Mitverstrickung über die Vereinbarung einer negativen Liquidationspräferenz vermieden werden.[11] Bei dieser Ausgestaltung entsprechen die neu ausgegebenen Gesellschaftsanteile einer eigenen Anteilsklasse. Diese Anteile

  • werden auch als "Hurdle-Shares" bezeichnet und
  • werden insbesondere als Instrument der Mitarbeiterbeteiligung eingesetzt.

"Technische" Umsetzung: Technisch verzichtet der Neugesellschafter so lange auf einen potentiellen Liquidationserlös und laufende Ausschüttungen, bis die Lücke zwischen dem Ausgabepreis und dem Teilwert des Anteils durch die unterlassene Ausschüttung ausgeglichen ist.

[11] Ausführlich zur negativen Liquidationspräferenz: Kuntz/Engelhardt, ZGR 2021, 348 (362).

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