Soll oder kann kein angemessenes Agio geleistet werden, kann die Mitverstrickung über die Vereinbarung einer negativen Liquidationspräferenz vermieden werden.[11] Bei dieser Ausgestaltung entsprechen die neu ausgegebenen Gesellschaftsanteile einer eigenen Anteilsklasse. Diese Anteile
- werden auch als "Hurdle-Shares" bezeichnet und
- werden insbesondere als Instrument der Mitarbeiterbeteiligung eingesetzt.
"Technische" Umsetzung: Technisch verzichtet der Neugesellschafter so lange auf einen potentiellen Liquidationserlös und laufende Ausschüttungen, bis die Lücke zwischen dem Ausgabepreis und dem Teilwert des Anteils durch die unterlassene Ausschüttung ausgeglichen ist.
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