§ 17 Abs. 2a EStG trifft mit Blick auf die anzusetzende Höhe der nachträglichen AK keine Regelung. Nach Ansicht des BMF soll sich die Höhe der nachträglichen AK auf den Betrag des Nennwerts des Darlehens

  • bei einem in der Krise gegebenen Darlehen,
  • bei einem krisenbestimmten Darlehen (z.B. Rangrücktritt) und
  • bei einem Finanzplandarlehen

belaufen.[7]

Beachten Sie: Hingegen seien – so das BMF – bei stehengelassenen Darlehen nur in Höhe des im Zeitpunkt des Eintritts der Krise noch werthaltigen Teils des Darlehens nachträgliche AK gegeben[8]. Auch das FG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 4.6.2021[9] entschieden, dass bei einem in der Krise stehengelassenen Darlehen nur der werthaltige Teil im Zeitpunkt des Stehenlassens als nachträgliche AK in Betracht kommt. Dies ergibt sich aus dem in § 20 Abs. 8 EStG verankerten Vorrang des § 17 EStG.

Beraterhinweis Soweit nachträgliche AK vorliegen, ist eine Berücksichtigung des Ausfalls der Darlehen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nicht möglich (s. dazu unter V.). Dabei ist beim Verzicht auf ein stehengelassenes Darlehen im Hinblick auf die Berücksichtigungsfähigkeit bei § 17 EStG einerseits und § 20 EStG andererseits zu differenzieren:

  • Der im Zeitpunkt des Stehenlassens noch werthaltige Teil des Darlehens führt zu nachträglichen AK i.S.d. § 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 2 EStG.
  • Der nicht mehr werthaltige Teil ist – soweit die weiteren Voraussetzungen des § 20 EStG vorliegen – i.R.d. Einkünfte gem. § 20 EStG ggf. als Werbungskosten zu berücksichtigen.
[7] BMF v. 7.6.2022 – IV C 6 - S 2244/20/10001:001 – DOK 2022/0474692, GmbHR 2022, 998 Rz. 11–14 = DStR 2022, 1270 = GmbH-StB 2022, 244 (Trossen).
[8] BMF v. 7.6.2022 – IV C 6 - S 2244/20/10001:001 – DOK 2022/0474692, GmbHR 2022, 998 Rz. 17 = DStR 2022, 1270 = GmbH-StB 2022, 244 (Trossen).
[9] FG Berlin-Bdb. v. 4.6.2021 – 5 K 5188/19, EFG 2022, 160; Az. des BFH: IX R 21/21.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge