Mitteilungspflicht: Entfallen die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag auf Liebhaberei nachträglich, hat der Stpfl./die Mitunternehmerschaft dies dem FA schriftlich mitzuteilen. Sodann ist auch wieder eine Anlage EÜR abzugeben.[29] Als Gründe für den Wegfall der Liebhaberei-Regelung kommen in Betracht:

  • Nutzungsänderung oder
  • Vergrößerung der Photovoltaikanlage auf eine installierte Leistung über 10,0 kW/kWp.
[29] BMF v. 29.10.2021 – V C 6 - S 2240/19/10006 :006 – DOK 2021/1117804, EStB 2021, 513 (Schumann) (in dieser Ausgabe) = BStBl. I 2021, 2202 Rz. 11.

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