Mitteilungspflicht: Entfallen die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag auf Liebhaberei nachträglich, hat der Stpfl./die Mitunternehmerschaft dies dem FA schriftlich mitzuteilen. Sodann ist auch wieder eine Anlage EÜR abzugeben.[29] Als Gründe für den Wegfall der Liebhaberei-Regelung kommen in Betracht:
- Nutzungsänderung oder
- Vergrößerung der Photovoltaikanlage auf eine installierte Leistung über 10,0 kW/kWp.
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