Mit seiner Stellungnahme vom 5.11.2021 zum Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht fordert der Bundesrat die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, i.R.d. Gesetzgebungsverfahrens bereits für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2021 eine (Ertrag-)Steuerbefreiung für die Erzeugung von Strom

  • aus Solaranlagen mit einer möglichen Gesamtleistung von bis zu 30 kW und
  • aus BHKW mit einer installierten elektrischen Leistung von bis zu 7,5 kW

zu schaffen.[7] Die Gegenäußerung der Bundesregierung ist (noch) nicht dokumentiert.[8]

Am 18.11.2021 stimmte der Bundesrat dem Gesetz auch ohne entsprechende Änderung zu.[9]

[7] BT-Drucks. 776/21 (Beschluss).
[8] Siehe im Internet: https://dip.bundestag.de/experten-suche?term=he:br%20AND%20dr:776/21&f.typ=Vorgang&rows= 25 (Stand: 9.12.2021).
[9] BR-Drucks. 810/21 v. 26.11.2021.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge