Leitsatz

→ Gewinnausschüttungen , die eine Kapitalgesellschaft in einer Fremdwährung, z. B. Schweizer Franken, vornimmt, müssen für die Besteuerung und die Herstellung der Ausschüttungsbelastung in DM umgerechnet werden. Für diese Umrechnung ist nicht der einheitliche Stichtagskurs per 31. 12. des betreffenden Jahres, sondern der aktuelle Kurs am Tag der Ausschüttung heranzuziehen. Kursdifferenzen zu den in den Bilanzen ausgewiesenen Werten müssen bei der Ermittlung des Jahresüberschusses erfolgswirksam zugunsten oder zu Lasten des Unternehmens berücksichtigt werden. Gliederungsrechtlich sind entsprechend höhere oder niedrigere Gewinnausschüttungen einzustellen.

 

Link zur Entscheidung

BFH, Urteil vom 16.12.1998, I R 53/98

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