Die Struktur der neuen Richtlinie weicht etwas vom bisher gewohnten ab. Insbesondere die dem verfügenden Teil vorangestellten Erwägungsgründe Nr. 1–28 bereiten den Juristen bezüglich der Rechtsverbindlichkeit derzeit noch Kopfzerbrechen.

Für den Praktiker enthalten diese Erwägungsgründe jedoch durchaus wertvolle Informationen über die Zielrichtung der Richtlinie und Hinweise zur Auslegung der verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe. Sie können somit im Vorfeld des Inkrafttretens die Rolle der Leitfäden anderer Richtlinien übernehmen.

Der verfügende Teil mit den Art. 1–29 und den Anhängen I-XII folgt der bekannten Struktur der "Neuen Konzeption". Wie bei allen anderen Richtlinien haben die Anhänge die gleiche Rechtsverbindlichkeit wie die einzelnen Artikel der Richtlinie. Der verfügende Teil der Richtlinie hat folgende Inhalte:

 
Art. Inhalt
1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Spezielle Richtlinien
4 Marktaufsicht
5 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme
6 Freier Warenverkehr
7 Konformitätsvermutung und harmonisierte Normen
8 Spezifische Maßnahmen
9 Besondere Maßnahmen für Maschinen mit besonderem Gefahrenpotenzial
10 Anfechtung einer harmonisierten Norm
11 Schutzklausel
12 Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen
13 Verfahren für unvollständige Maschinen
14 Benannte Stellen
15 Installation und Verwendung der Maschine
16 CE-Kennzeichnung
17 Nicht vorschriftsmäßige Kennzeichnung
18 Geheimhaltung
19 Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten
20 Rechtsbehelfe
21 Verbreitung von Informationen
22 Ausschuss für Maschinen
23 Sanktionen
24 Änderung der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG
25 Aufgehobene Rechtsvorschriften
26 Umsetzung
27 Ausnahmen
28 Inkrafttreten
29 Adressaten

Die Anhänge haben folgende Inhalte:

 
Anh. Inhalt
I Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen
II A EG-Konformitätserklärung für eine Maschine
II B Erklärung für den Einbau einer unvollständigen Maschine
III CE-Kennzeichnung
IV Kategorien von Maschinen mit besonderem Gefahrenpotenzial
V Nicht erschöpfende Liste der Sicherheitsbauteile
VI Montageanleitung für eine unvollständige Maschine
VII A Technische Unterlagen für Maschinen
VII B Spezielle technische Unterlagen für unvollständige Maschinen
VIII Bewertung der Konformität mit interner Fertigungskontrolle bei der Herstellung von Maschinen
IX EG-Baumusterprüfung
X Umfassende Qualitätssicherung
XI Mindestkriterien für benannte Stellen
XII Entsprechungstabelle

Inhaltlich wurden in der neuen Maschinenrichtlinie wo immer möglich die bewährten Regelungen der alten Maschinenrichtlinie übernommen, aber im Einzelfall klarer dargestellt bzw. konkretisiert und teilweise auch vereinfacht. Die Entsprechungstabelle im Anhang XII hilft hier, den Überblick zu behalten.

Daher sind die wirklichen Änderungen gegenüber der alten Maschinenrichtlinie in einem überschaubaren Rahmen geblieben.

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