Das nachfolgende Schaubild zeigt ein praktisches Compliance-Beispiel eines Hinweisgebersystems nach dem HinSchG-E. Dieses könnte derart dem Grunde nach in Unternehmen und bedeutsamen Rechtsformen – wie der GmbH und GmbH & Co. KG – zur Erreichung einer DSGVO-Konformität implementiert werden.
Zu beachten ist:
- neben einer strengen Vertraulichkeit,
- gerade auch eine DSGVO-Konformität zur Dokumentation im implementierten Hinweisgebersystem.
Quelle: The AuditFactory
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