Adressat für Geldwäscheverdachtsmeldungen ist die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) bei der Generalzolldirektion (§§ 27 ff. GwG). Steuerberater müssen dieser Institution nach Maßgabe des § 43 GwG alle Verdachtsmeldungen für Geldwäsche übermitteln. Der FIU sind Meldungen grundsätzlich in elektronischer Form zu übermitteln. Den Verpflichteten steht hierzu die Webanwendung "goAML" als Meldeportal zur Verfügung. Steuerberater können nach einmaliger Registrierung und anschließender Prüfung und Bestätigung durch die FIU auf verschlüsseltem Weg Meldungen abgeben und mit der FIU über eine in goAML integrierte Mailbox kommunizieren. Alternativ können die Verdachtsmeldungen auch mittels eines Kontaktformulars[1] oder per Fax an die Nummer 0221 672-3999 übermittelt werden. Die Generalzolldirektion hat folgende Anschrift: "Financial Intelligence Unit (FIU), Postfach 85 05 55, 51030 Köln".

Das amtliche Meldeformular mit dazugehörigem Merkblatt ist im Internet[2] abrufbar. Weitere Kontaktdaten der FIU: Telefon: +49 351 44834-556, Fax für Registrierungen: +49 221 672-3992, Fax (Zentrale): +49 221 672-3999, E-Mail: info.fiu@zoll.de.

[1] https://www.zoll.de/DE/Kontakt/FIU/fiu_kontakt_node.html.

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