Rz. 17

Begünstigt ist jede zu Wohnzwecken genutzte Wohnung im eigenen Haus oder in einer Eigentumswohnung. Auf die Art des Gebäudes kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. Bei dem Eigentum kann es sich um bürgerlich-rechtliches oder um wirtschaftliches Eigentum handeln[1].

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