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Die Mindestgröße einer Wohnung in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus beträgt grundsätzlich 23 qm[1]. Sie kann diese Grenze aufgrund der örtlichen Gegebenheiten jedoch auch geringfügig unterschreiten. Für Wohnungen in Alten- oder Studentenwohnheimen ist eine Größe von 20 qm ausreichend[2]. Räumlichkeiten mit 16 oder 13 qm genügen den Mindestanforderungen jedoch grundsätzlich nicht[3].
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