Rz. 42

Durch § 6 BetrAVG wird die Möglichkeit, ein vorgezogenes Altersruhegeld nach den Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu beziehen, auf die betriebliche Altersvorsorge ausgedehnt. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Vollrente handelt. Fällt diese wieder weg oder wird sie in eine Teilrente umgewandelt, kann die betriebliche Altersversorgung wieder eingestellt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge