Rz. 319

Im Ergebnis sollte eine geregelte Unternehmensnachfolge in folgenden Phasen ablaufen[1]:

 
Bestands­aufnahme Vorbereitende Planung Übertragungskonzept Umsetzung
  • Beteiligte
  • Ziele
  • Ausgangslage
  • Qualifizierung
  • Finanzierung
  • Notfall
  • Führungsverantwortung
  • Eigentum
  • Zielplanung
  • Steuerliche ­Optimierung
  • Maßnahmen
  • Kontrolle
  • Anpassungen
 

Rz. 320

Am Anfang stehen im Rahmen der Bestandsaufnahme die Identifizierung der Beteiligten, die Ausarbeitung der Ziele des Unternehmers sowie die Analyse der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen an. Wichtig ist dabei die Abstimmung mit dem persönlichen Umfeld des Unternehmers, insbesondere seiner Familie.

 

Rz. 321

Im Rahmen der vorbereitenden Planung stehen die Frage der Qualifizierung (Gibt es geeignete qualifizierte Abkömmlinge oder müssen diese ausgebildet werden?), der Finanzierung (Finanzlage der Beteiligten prüfen, Fördergelder oder Bankkredite?) sowie die Planung für den Notfall (Vollmachten, Vertretung) im Raum.

 

Rz. 322

Auf der Grundlage des Übertragungskonzepts soll dann ein konkretes Modell erarbeitet werden, das auf die Bedürfnisse der Nachfolger zugeschnitten ist bzw. das sich der Frage widmen muss, ob der Übergang von Verantwortung und Kapital zeitlich getrennt wird. Das Konzept muss neben einer zeitlichen Planung (Wann tritt der Nachfolger allein gegenüber den Geschäftspartnern auf?) auch in steuerlicher Hinsicht optimiert werden. In dieser Phase sollte eine gründliche Finanzierungsplanung feststehen.

 

Rz. 323

Letztlich muss das Konzept in der Praxis umgesetzt werden. Hier muss natürlich auf eventuelle Änderungen reagiert werden, um Störungen in der Übergabephase zu vermeiden.

[1] Felden/Klaus, Nachfolgeregelung, 2007, 73ff.

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