Rz. 123

Probleme ergeben sich häufig, wenn bestimmte Erben durch Erbklauseln im Übergabevertrag von der Erbfolge ausgeschlossen werden sollen. Hier können sich Verstöße gegen den Grundsatz der Testierfreiheit oder gegen das Pflichtteilsrecht ergeben.

 
Praxis-Beispiel

Unternehmer U betreibt eine Maschinenfabrik, die ca. 99 % ihrer Umsätze im Auslandsgeschäft erzielt. U hat nur eine Tochter T, die selbst zwei Kinder (K1, K2) hat. Zwar soll T das Unternehmen erhalten, jedoch will U unbedingt vermeiden, dass K2 einen Anteil am Unternehmen erhält, weil U dem K2 kein unternehmerisches Gespür zutraut.

Hier wäre eine Erbklausel im Übergabevertrag zwischen U und T möglich, dass T das Unternehmen nicht an K2 weitervererben darf. Eine solche Klausel würde aber gegen die Testierfreiheit aus § 2302 BGB verstoßen. Ebenso wäre ein Erbvertrag möglich, in dem der künftige Nachfolger bestimmt werden könnte. Mögliche Ausgleichs- bzw. Pflichtteilsansprüche des K2 sind zu prüfen und vertraglich zu regeln. Ferner wäre eine Nachfolgeklausel möglich, die bestimmte Personen oder Qualifikationen als Voraussetzung für die Unternehmensnachfolge nennt.

Es muss auch eine Regelung für den Fall getroffen werden, dass die Erbklausel nicht erfüllt wird oder nichtig ist. Andernfalls würde das Unternehmen an U zurückfallen und mangels einer Regelung im Wege gesetzlicher Erbfolge letztlich doch auf T und später auf K1 und K2 übergehen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge