Rz. 48

Für die Unternehmensnachfolge gibt es kein spezielles Erbrecht. Grundkenntnisse des gesetzlichen Erbrechts sind unerlässlich, da neben den zivilrechtlichen Möglichkeiten und Auswirkungen auch das gesetzliche Erbrecht für die Unternehmensnachfolge von großer Bedeutung ist[1]. Viele der zu treffenden Maßnahmen erklären sich nur aus den Besonderheiten des Erbrechts. Darüber hinaus verbinden viele Unternehmer die Regelung der Unternehmensnachfolge mit der ihres privaten Nachlasses. Im Hinblick auf die Diskussionen innerhalb der Familie macht eine Regelung vielfach nur Sinn, wenn sie von allen getragen und rechtzeitig umgesetzt wird.

 

Rz. 49

Das deutsche Erbrecht ist von 5 Prinzipien – jeweils mit Ausnahmen – gekennzeichnet:

  • Privaterbfolge: Das Vermögen geht nicht mit dem Tod auf den Staat über[2].
  • Familienerbrecht: Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach dem Grad der verwandtschaftlichen Beziehungen[3].
  • Testierfreiheit: Die gesetzliche Erbfolge kann durch den Erblasser verändert werden.
  • Universalsukzession: Das Vermögen geht als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten auf den oder die Erben über.
  • Vonselbsterwerb: Eine Erklärung des Erben ist nicht nötig, der Vermögensübergang geschieht automatisch mit dem Tod des Erblassers.
[1] IDW, Praxis der Unternehmensnachfolge, 4. Aufl. 2009, 8, Rz. 32ff.

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