Rz. 137

Die Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs an einem Betriebsgrundstück kann wie der Zuwendungsnießbrauch an Privatgrundstücken als Quellenübertragungsinstrument benutzt werden. Wichtig ist, daß eine Entnahme des Grundstücks nicht in Betracht kommt. Zu bedenken ist jedoch, daß die Gebäude-AfA verloren geht.

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