Rz. 126

Der Rechtsanwender sollte die oben dargestellte Aufassung der FinVerw ernst nehmen und in seine Gestaltungsplanung aufnehmen. Danach ist zwischen nahen Angehörigen weder ein Zuwendungsnießbrauch an Kapitalvermögen als Gestaltungsinstrument zu empfehlen noch echte oder unechte Wertpapierpensionsgeschäfte noch Wertpapierleihgeschäfte. Nur eine sauber durchgeführte Vollrechtsübertragung kann zum Ziel einer echten Quellenübertragung führen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge