Rz. 105
Der Sicherungsnießbrauch dient nur als zivilrechtliches Sicherungsmittel. Steuerrechtlich wird der Nießbrauch nicht ausgeübt. Die Ablösungszahlungen sind daher steuerlich irrelevant.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen