Rz. 5

Die Definition des sog. "Cum/Cum treaty shopping" setzt die Defintion der sog. "Cum-Cum"-Geschäfte voraus. Hierzu siehe die Kommentierung § 36a EStG Rz. 3 zur Parallelnorm § 36a EStG.

Nach der Gesetzesbegründung beschreibt der Begriff "Cum/Cum treaty shopping" solche Fälle, in denen sich ein im Inland oder im Ausland ansässiger Empfänger einer aus Deutschland fließenden Dividende mittels einer künstlichen Gestaltung einen niedrigeren DBA-Quellensteuersatz verschafft, auf den er ohne diese Gestaltung keinen Anspruch hätte.[1]

[1] BT-Drs. 18/10506, 79.

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