Rz. 13c
§ 45d Abs. 2 S. 1 EStG wurde m. W. v. 26.11.2019 durch Art. 77 des 2. DSAnpUG v. 20.11.2019[1] nur redaktionell geändert. Aufgrund des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung zum 25.5.2018[2] kam es u. a. in allen Steuergesetzen zu notwendigen Folgeänderungen des Begriffs "der Betroffene" in "die betroffene Person". Es handelt sich um eine Anpassung an die Begriffsbestimmung des Art. 4 Nr. 1 DS-GVO.[3]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen