Rz. 166

Personenidentität i. S. d. Vorschrift liegt auch dann vor, wenn eine AG eigene Aktien oder eine GmbH eigene Geschäftsanteile hält.

 

Rz. 167

Nach § 71 b AktG stehen der Gesellschaft aus eigenen Aktien keine Rechte zu, auch keine Rechte auf einen Anteil am Gewinn der Gesellschaft. Auf die eigenen Aktien, die die Gesellschaft im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses hält, kann sie keine Dividende beziehen.

 

Rz. 168

Auch einer GmbH stehen aus eigenen Geschäftsanteilen keine Rechte (auch kein Gewinnbezugsrecht) zu, denn solange die Gesellschaft die eigenen Anteile hält, ruhen die Gesellschaftsrechte aus diesen Anteilen.[1] Der Jahresgewinn steht deshalb bei der Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung insgesamt (d. h. einschl. des rechnerisch auf den eigenen Geschäftsanteil der GmbH entfallenden Teils) den übrigen Gesellschaftern zu.[2] Dann aber unterliegt der an die Gesellschafter ausgeschüttete Betrag auch insgesamt dem KapESt-Abzug.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge