Rz. 11

Die Anrechnung verlangt, dass eine Personenidentität des Stpfl. im Ausland und im Inland gegeben ist. Bei Qualifikationskonflikten ist vorbehaltlich des DBA das deutsche Recht maßgebend[1]. In den in den Rz. 12 bis 23 dargestellten sechs Fällen ist die Steuersubjektidentität fraglich.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge