Rz. 58
Durch § 32c Abs. 6 S. 2 EStG wird die Festsetzungsfrist für eine Änderung nach § 32c Abs. 6 S. 1 EStG geregelt. Danach ist eine Änderung im Vz der Tarifermäßigung solange möglich, bis die Festsetzungsfrist des Vz im Betrachtungszeitraum, in dem sich die Besteuerungsgrundlagen geändert haben, abgelaufen ist.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen