Rz. 7

Zwischen einem nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei gewährten Stipendium und den Mehraufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Studium entstehen, besteht regelmäßig ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang i. S. d. § 3c EStG.[1] Solche Aufwendungen sind daher nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar.

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