Rz. 103
§ 12 Nr. 2 EStG ist weder auf wiederkehrende Versorgungsleistungen noch auf wiederkehrende Veräußerungsleistungen anzuwenden. Diese Leistungen sind strikt von den Unterhaltsleistungen zu trennen. Zu Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung s. Rz. 92ff.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen