Rz. 279
Nach § 10 Abs. 6 EStG[1] darf bei Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa EStG (kapitalgedeckte Altersvorsorge) für Vertragsabschlüsse vor dem 1.1.2012 der Vertrag die Zahlung der Leibrente nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres vorsehen. Ab 2012 darf der Vertrag die Zahlung nicht vor dem 62. Lebensjahr vorsehen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen