Rz. 1
§ 27 Abs. 1 UmwStG regelt den zeitlichen Anwendungsbereich des Umwandlungsteuergesetzes vom 28.10.1994[1]. Dieses Gesetz ist erstmals auf den Übergang von Vermögen anzuwenden, der auf Rechtsakten beruht, die nach dem 31.12.1994 wirksam werden. Dementsprechend ist das alte Umwandlungsteuergesetz 1977 nach § 27 Abs. 2 UmwStG letztmals auf den Übergang von Vermögen anzuwenden, der auf Rechtsakten beruht, die vor dem 1.1.1995 wirksam werden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen